Führung der amtlichen Leihverkehrsliste
Dem Niedersächsischen Zentralkatalog (NZK) wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Führung der amtlichen Leihverkehrsliste für das Land Niedersachsen übertragen. Dazu gehören die Zulassung von Bibliotheken zum Leihverkehr und die Streichung von nicht mehr leihverkehrsrelevanten Bibliotheken aus der Leihverkehrsliste für das Land Niedersachsen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverkehr ist ein Bibliothekssigel. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein solches Sigel verfügt, können Sie es bei der Sigelstelle der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen.
Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Leihverkehr sind:
- die öffentliche Zugänglichkeit der Bibliothek
- Einsatz von bibliothekarischem Fachpersonal
- Zugang zu aktuellen Kommunikationstechniken
- Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Leihverkehr
Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an den Niedersächsischen Zentralkatalog (E-Mail).
Die Leihverkehrsliste für das Land Niedersachsen ist in die Sigelliste aller Bibliotheken eingearbeitet. Bibliotheken, die in der Bundesrepublik Deutschland zum „Überregionalen Leihverkehr“ zugelassen sind, tragen dort unter „Leihverkehrsart“ den Vermerk „Überregionaler Leihverkehr“.
Nachdem Ihre Bibliothek in die Amtliche Leihverkehrsliste aufgenommen wurde, informiert der NZK die antragstellende Bibliothek und die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (VZG). Die VZG richtet einen Zugang zum Online-Fernleih-System ein.
Alle Änderungsmeldungen, die Ihre Bibliothek betreffen, teilen Sie bitte direkt der Sigelstelle an der Staatsbibliothek zu Berlin mit. Nutzen Sie dazu das dort bereitgestellte Formular.
Hinweis: Laut Leihverkehrsordnung ist bei einer Fernleihbestellung die Online-Fernleihe das vorrangige Bestellprinzip. Eine Teilnahme im Leihscheinverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Der NZK ist Ihnen gern bei Fragen zur Zulassung zum Leihverkehr, zur Leihverkehrsordnung und der Zulassung zum Online-Fernleih-System behilflich.
Steuerung der Fernleihe im Rahmen der deutschen Leihverkehrsordnung LVO von 2003
Der NZK ist als Leihverkehrszentrale für die Organisation des Leihverkehrs im Bundesland Niedersachsen zuständig. Diese Aufgabe wird als Teil des regionalen und überregionalen deutschen Leihverkehrs gemeinsam von der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (VZG), den Leihverkehrszentralen im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) und den anderen Leihverkehrszentralen in Deutschland wahrgenommen. Primär erfolgen Leihverkehrsbestellungen elektronisch über den Gemeinsamen Verbundkatalog (GVK) des GBV.
Nur Literatur, die nicht über die Verbunddatenbanken bestellbar ist, kann bei Bibliotheken direkt bestellt werden, in denen das gesuchte Werk vermutet werden kann (vgl. §§ 8 und 9 der Leihverkehrsordnung (PDF 43 KB). Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich ggf. an den NZK oder die nächstgelegene Landesbibliothek.
Bibliothekarische Betreuung der Niedersächsischen Bibliotheken den Leihverkehr betreffend
Der NZK übernimmt die Beratung der Bibliotheken des Landes Niedersachsen bei Fragen zum Leihverkehr (Zulassung zum Leihverkehr, Erteilung eines Bibliothekssigels). Antwort auf Fragen der Handhabung des Online-Bestellsystems finden Bibliotheken auf den Seiten der GBV-Verbundzentrale (VZG). Für Fragen zum Bestellsystem stehen Ihnen dort eigene Ansprechpersonen zur Verfügung.