Auszug aus dem Gebührenverzeichnis lt. GebO
Nr. |
Gegenstand |
Gebühr Euro |
1 |
Ausstellen eines Benutzerausweises |
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1.1. |
erstmaliges Ausstellen |
5,00 |
1.2. |
erneutes Ausstellen nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung |
5,00 |
2 |
Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr je Einheit |
1,50 |
3 |
Mahnung je Einheit (Aufwendungen für die Übersendung sind jeweils in der Gebühr enthalten) |
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3.1 |
für die erste Mahnung |
2,00 |
3.2 |
für die zweite Mahnung |
5,00 |
3.3 |
für die dritte Mahnung |
10,00 |
4. |
Verzugsgebühr. Diese Gebühr wird erhoben (...) bei Kurzausleihen pro Einheit und Tag |
1,00 |
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höchstens jedoch |
10,00 |
5. |
Bearbeitungsgebühren für die Wiederbeschaffung von verlorenem, zerstörtem oder beschädigtem Bibliotheksgut oder Wertersatz für solches Bibliotheksgut. |
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5.1 |
Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit |
5,00 |
5.2 |
Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit |
15,00 |
5.3 |
Bestimmung der Höhe des Wertersatzes je Einheit |
15,00 |
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Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Gebühren nach den Nummern 5.2. und 5.3. erhoben werden. |
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6. |
Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels. Die Gebühr wird neben Kosten für Reparatur und Ersatz erhoben. |
10,00 |
7. |
Ersatz eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Buchdatenträgers, ausgenommen Bibliotheksgut |
2,50 |
8. |
Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung |
25,00 |
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Die Direktion der SUB Göttingen (Stand: 11/2021) |
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