Gebührenordnung

Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) 2021, S. 757 ist das geänderte Gebührenverzeichnis für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Es ist seit 27. November 2021 in Kraft und gilt auch für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen.

Die Gebührenordnung regelt in § 2, dass Auslagen, insbesondere Portokosten, neben den Gebühren zu entrichten sind, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Einheit im Sinne der Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausgeliehene oder benutzte Werk.

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis lt. GebO

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis lt. GebO
Nr. Gegenstand Gebühr Euro
1 Ausstellen eines Benutzerausweises
1.1. erstmaliges Ausstellen 5,00
1.2. erneutes Ausstellen nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung 5,00
2 Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr je Einheit 1,50
3 Mahnung je Einheit (Aufwendungen für die Übersendung sind jeweils in der Gebühr enthalten)
3.1 für die erste Mahnung 2,00
3.2 für die zweite Mahnung 5,00
3.3 für die dritte Mahnung 10,00
4. Verzugsgebühr. Diese Gebühr wird erhoben (...) bei Kurzausleihen pro Einheit und Tag 1,00
höchstens jedoch 10,00
5. Bearbeitungsgebühren für die Wiederbeschaffung von verlorenem, zerstörtem oder beschädigtem Bibliotheksgut oder Wertersatz für solches Bibliotheksgut.
5.1 Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 5,00
5.2 Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 15,00
5.3 Bestimmung der Höhe des Wertersatzes je Einheit 15,00
Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Gebühren nach den Nummern 5.2. und 5.3. erhoben werden.
6. Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels. Die Gebühr wird neben Kosten für Reparatur und Ersatz erhoben. 10,00
7. Ersatz eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Buchdatenträgers, ausgenommen Bibliotheksgut 2,50
8. Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung 25,00
Die Direktion der SUB Göttingen (Stand: 11/2021)

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