Nach § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist es zulässig, dass Sie für Lehrende und Teilnehmende einer jeweiligen Veranstaltung insgesamt bis zu 15% eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einen elektronischen Semesterapparat (StudIP) einstellen.
Abweichend davon dürfen Aufsätze aus Fach- oder wissenschaftlichen Zeitschriften, Abbildungen, sonstige Werke geringen Umfangs (<25 Seiten) und vergriffene Werke (nicht mehr im regulären Buchhandel zu beziehen) komplett genutzt werden.
Ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt hingegen sind die Nutzung von Aufnahmen von aufgeführten oder vorgeführten Werken (beispielsweise Bühnenaufführung, Lesungen und Kinovorführungen), Vervielfältigungen von Schulbüchern und Musiknoten.
Vergleichen Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf den Webseiten Digitales Lernen und Lehren der Universität Göttingen.
Unabhängig von den nach § 60a UrhG zulässigen Inhalten können Sie auch verlinkte Literaturlisten in unbegrenztem Umfang verwenden. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie mehr als 15% eines Werkes oder mehr als die weiteren zugelassenen Inhalte für die Lehre nutzen wollen und die Universität einen elektronischen Zugang zu den Werken lizenziert hat.
Bitte erstellen Sie Ihre Literaturliste mit vollständigen Titelangaben der jeweiligen Aufsätze und reichern Sie diese Angaben mit Links an. Abhängig von den Lizenzbedingungen, der Publikationsform (print/online) und dem Ort des Zugriffs (innerhalb/außerhalb des Campusnetzes) führen Links nicht in jedem Fall direkt zum Volltext. In diesem Fall helfen die vollständigen Angaben.
Hilfe, wie Sie die Literaturangaben und Links in Stud.IP am besten anlegen, finden Sie auf den Seiten des E-Learning-Services.
Die Suchmaschine Google Scholar wird gerne genutzt, da sie sowohl kostenpflichtige wissenschaftliche Artikel als auch Open-Access-Publikationen nachweist. Sofern die SUB Göttingen einen gefundenen Artikel lizenziert hat, führt ein Link über den Linkresolver der SUB direkt zum Volltext. Dies funktioniert auch von zu Hause aus, wenn Sie Google Scholar über VPN oder unseren Dienst HAN starten.
Recherchieren Sie zunächst die Zeitschrift in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) und folgen Sie dann dem Link auf die Webseite der Zeitschrift. Hier können Sie nun den gewünschten Artikel auswählen.
Alternativ können Sie in dem Datenbank-Infosystem (DBIS) den Titel einer geeigneten Datenbank eingeben und dem Link zur Datenbank folgen. Hier können Sie über die Eingabe von Titelangaben den Artikel direkt suchen.
Nur über diese beiden Wege gelangen Sie an die für Angehörige der Universität Göttingen freigeschalteten Ressourcen.
Falls Sie einen Link zu der Zeitschrift in Ihrer Literaturliste angeben möchten, verwenden Sie im Göttinger Universitätskatalog (GUK) den „Zitierlink“ , wie im Beispiel.
Aufgrund unterschiedlicher Lizenzbedingungen können bei manchen E-Books nicht mehrere Personen gleichzeitig auf diese E-Books zugreifen. In diesem Fall bitten wir Sie zu warten, bis der Zugang zu dem E-Book wieder verfügbar ist.
Recherchieren Sie zunächst nach einem E-Book in GöDiscovery oder im GUK. Rufen Sie das gewünschte Kapitel im E-Book auf. Die Kapitel-URL für die Literaturliste können Sie nun der Adresszeile im Browser entnehmen, wie im Beispiel:
link.springer.com.springer-ebook-naturwissenschaften.han.sub.uni-goettingen.de/chapter/10.1007/978-3-642-37905-5_4