Rechteübertragung zwischen dem 1.1.2008 und 31.12.2008

Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Onlineverwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen.
Bis zum 31. Dezember 2008 hatten Sie noch die Gelegenheit, mit einer Rechteinräumung an Dritte wie die Universität Göttingen und einem Schreiben an Ihren Verlag zu dokumentieren, dass Sie die Rechte an der elektronischen Version Ihrer Publikation selbst ausüben möchten.

Hierzu hatten wir empfohlen wie folgt vorzugehen:

Übertragen Sie Dritten wie der Universität Göttingen einfache Nutzungsrechte.
Hier finden Sie ein Musterschreiben:

[Betreff]: Übertragung einfaches Nutzungsrecht
[Text]: „Hiermit übertrage ich der Georg-August-Universität Göttingen ein einfaches Nutzungsrecht meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen, die ich im Anhang aufliste, zur Online-Bereitstellung auf dem von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen betriebenen Dokumenten- und Publikationsserver.“

Informieren Sie Ihren Verlag, dass Sie der automatischen Rechteübertragung nicht zustimmen.
Wir empfehlen jedoch, den Verlagen zusammen mit dem Widerspruch zur automatischen Rechteübertragung auch die einfachen Nutzungsrechte anzubieten. So können Sie Ihre Publikationen zukünftig selbst im Internet bereitstellen und den Verlagen steht es ebenfalls offen, digitale Angebote zu schaffen.
Ein Musterschreiben finden Sie hier:

[Betreff]: Widerspruch gegen die Übertragung der Online-Nutzungsrechte nach § 137l Urheberrechtsgesetz
[Text]: „Hiermit widerspreche ich der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte zur Onlinebereitstellung meiner Publikationen, für die ich mit Ihnen bis zum 31.12.1994 einen Verlagsvertrag abgeschlossen habe (§ 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten“ und § 137l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“). Der Georg-August-Universität Göttingen habe ich ein einfaches Nutzungsrecht zur Onlinebereitstellung eingeräumt. Sind Sie ebenfalls daran interessiert, meine Publikationen online zu verbreiten oder über andere Dienste (z. B. Google Booksearch) anzubieten, so bitte ich um Information und bin gerne bereit, Ihnen ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht zu übertragen.“