Recherchemöglichkeiten
Auf dieser Seite haben wir verschiedene Recherchemöglichkeiten im Universitätsarchiv Göttingen für Sie zusammengestellt.
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Lesen Sie bitte vorbereitend unsere Rechercheleitfäden.
Die Leitfäden verdeutlichen, mit welchen Informationen Sie rechnen können.
Bitte suchen Sie den Namen der Person in Arcinsys.
Personenbezogene Archivalien unterliegen Schutzfristen.
Bis zum Ablauf der Schutzfrist ist eine Akte in Arcinsys gesperrt und nicht sichtbar. In begründeten Fällen können Sie die Verkürzung der Schutzfrist beantragen.
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrer eigenen Person suchen, etwa als Alumna oder Alumnus der Georg-August-Universität Göttingen, wenden Sie sich bitte direkt an das Universitätsarchiv Göttingen (E-Mail).
Die Recherche in Arcinsys zu einem Sachthema erschöpft sich meist nicht in einer Volltextsuche. Um weitere Treffer zu erhalten, ist eine systematische Recherche mithilfe des „Beständebaums“ in Arcinsys erforderlich.
Gehen Sie bei Ihrer Suche nach dem Provenienzprinzip vor, d. h. überlegen Sie, in den Aufgabenbereich welcher Institution der Universität Göttingen Ihr Thema gehört. Welche Institution führte die Akten zu Ihrem Thema? Dies muss nicht zwangsläufig nur eine Institution sein.
Der „Beständebaum“ in Arcinsys spiegelt die nach dem Provenienzprinzip geordneten Bestände des Universitätsarchiv Göttingen wider - er ermöglicht aber auch verschiedene Perspektiven auf die Universitätsgeschichte:
Auf der Ebene der Universitätsleitung bildet das Kuratorium, die staatliche Aufsichtsbehörde der Georg-August-Universität Göttingen, den am häufigsten genutzten Bestand.
Zunächst fungierte der Geheime Rat, oberste Behörde des Kurfürstentums Hannover, als Kuratorium. Unter preußischer Herrschaft wurde das Kuratorium im Jahr 1866 zu einer eigenständigen Behörde. Der Kurator war Stellvertreter des Kultusministers vor Ort. Er nahm einen großen Teil der Verwaltungsgeschäfte wahr und übte die Staatsaufsicht über die Universität aus.
Der Bestand zeichnet sich nicht nur durch seine Größe (rund 12.000 Verzeichnungseinheiten) aus, sondern enthält außerdem die Registratur des „Ministeriums der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten“ bis 1866.
Dem gegenüber stand auf Leitungsebene als Institution der akademischen Selbstverwaltung das Prorektorat. Rektor war bis 1916 der Landesherr. Der Prorektor und spätere Rektor repräsentierte die Georg-August-Universität Göttingen, hatte den Vorsitz im Senat und im Universitätsgericht inne und führte die Verwaltungsgeschäfte, soweit sie nicht im Bereich der vom Kurator ausgeübten Staatsaufsicht lagen. Ihm stand ein Sekretär zur Handhabung des Verwaltungsapparates zur Seite.
Die Tätigkeit des Prorektors und späteren Rektors bis 1933 wird im Bestand des Sekretariats abgebildet. Kuratorium und Rektorat (mit dem angeschlossenen Sekretariat) bildeten auf Leitungsebene bis zur Niedersächsischen Hochschulreform im Jahr 1978 eine Doppelspitze.
Die Akten des Rektorats aus den Jahren 1933 bis 1978 im gleichnamigen Bestand einerseits und des Kuratoriums andererseits ermöglichen die Gegenüberlieferungen der universitären Selbstverwaltung und der Staatsaufsicht bis etwa 1958 vergleichend auszuwerten.
Der Bestand Rektorat wird zurzeit neu verzeichnet und anschließend online in Arcinsys sichtbar gemacht.
Die Gerichtsbarkeit über ihre Angehörigen, über die die Universität bis 1878 verfügte, schlägt sich im Bestand des Universitätsgerichtes nieder.
Die Überlieferung der Fakultäten (insbesondere der vier Gründungsfakultäten Theologie, Jura, Medizin und Philosophie) zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass das Promotionsrecht bei den Fakultäten lag.
Diese Bestände setzen sich daher mehr aus Promotions- und Prüfungsakten als aus Sachakten der Dekanate zusammen. Die Überlieferung der Institute und Seminare ist bruchstückhaft.
Die Perspektive der studentischen Selbstverwaltung lässt sich in Teilen durch den Bestand des Allgemeinen Studentenausschusses (1963 ff.) rekonstruieren.
Letzte Änderung 09.02.2023