Dieser Konsortialvertrag gilt für 14 wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland und ihre zugehörigen Autorinnen und Autoren. Die Zahlungsabwicklung der notwendigen Gebühren für die Artikelverarbeitung (APCs) wird zentral zwischen Verlag und der jeweiligen Einrichtung abgewickelt, sodass den einzelnen Autorinnen und Autoren kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Weitere Details finden Sie in der Presseinformation von OA2020-DE.